Der Dom gehört sich selbst

Das Domgebäude gehört einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die offiziell Hohe Domkirche zu Köln heißt. Da diese keine eigenen Vertretungsorgane besitzt, bedient sie sich des Kölner Domkapitels, das selbst eine eigene Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Das Domkapitel vertritt die Hohe Domkirche im Rechtsverkehr und nimmt das Hausrecht wahr.

Es besteht aus 16 Domherren (zwölf residierende und vier nichtresidierende Domherren). An dessen Spitze stehen ein Dompropst und ein Domdechant. Dompropst ist seit April 2015 Prälat Gerd Bachner und Msgr. Robert Kleine ist seit Mai 2012 Domdechant.

Quelle: https://de.wikipedia.org/ (Stand: 18.09.2018)