Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handeltes sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechtein Anspruch nehmen,die für Pauschalreisen gelten. Die Lindner Hotels AG trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamtenPauschalreise gemäß Ihrer Buchungsbestätigung. Für eventuelle weiterführende Fragen sowie Details zur Durchführung vor Ort wenden Sie sich bitte an das gebuchte Hotel. 

 

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:

Die Reisendenerhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschlussdes Pauschalreisevertrags.

Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

Die Reisendenerhalten eine Notruftelefonnummer oder Angabenzu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

Die Reisendenkönnen die Pauschalreise – innerhalbeiner angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.

Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden,wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhenund wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 TagevorBeginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vomVertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisendedas Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

Die Reisendenkönnen ohne Zahlung einerRücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahmedes Preises erheblichgeändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

Die Reisendenkönnen bei Eintritt außergewöhnlicher Umständevor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen,die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlungeiner angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertragzurücktreten.

Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

Der Reisende hat Anspruchauf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, sollte sich 

dieser am Zielort in Schwierigkeiten befinden.

 

Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form